Dokumente

Noch finden Sie hier nicht viel, dafür aber Wichtiges, nämlich die aktuelle Schul- und Hausordnung. Diese Ordnung bildet den Rahmen für ein respektvolles Zusammenleben und eine positive Arbeitsatmosphäre, damit die Kinder und Jugendlichen sich gesund entwickeln können.

Die Grundlage des Schulvereins bilden die Statuten des Vereins.

Das Reglement der Finanzkommission können Sie hier einsehen. Und den Zusammenarbeitsvertrag der beiden Vereine finden Sie hier.

 

Regelung für Beurlaubungen

Beurlaubungen bis zu maximal 3 Tagen ohne Ferienverlängerung

Beurlaubungen sollten nur in besonderen Fällen beantragt werden. Für die Klassenstufen 1 bis 12 und die Kindergärten muss ein schriftlicher Antrag (mind. 8 Tage im Voraus) an die Klassenlehrperson/Mentor/-in gestellt werden, die dann selbständig über die Beurlaubung bis zu 3 Tagen entscheidet.


Beurlaubungen von mehr als 3 Tagen oder Ferienverlängerung

Über die Beurlaubung für mehr als 3 Tage und über Ferienverlängerungen entscheidet die Geschäftsleitung. Anträge sind mind. 8 Tage im Voraus über das Sekretariat zu stellen (Sandra Chougrani). Buchungen (z.B. von Flügen) vor dem Entscheid der Geschäftsleitung haben keine Relevanz und werden nicht berücksichtigt.

Bitte verwenden Sie hierfür das Online-Formular.

 

Prüfungen und Schulwechsel

Für die Abschlussarbeit in der 12. Klasse gibt es eine Wegleitung zur Abschlussarbeit.

Die Richtlinien zum IMS-F Abschluss sind im IMS-F Reglement und die zum IMS-B Abschluss im IMS-B Reglement zu finden.

Zum Übertritt an Mittelschulen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt melden Sie sich bitte an die verantwortliche Lehrperson der Schule: Kirsten Feind: +41 77 459 80 31, kirsten.feind@steinerschule-birseck.ch

Anmeldefristen: 

- Basel-Stadt Gymnasien, FMS, WMS und IMS

- Basel-Land Gymnasien und FMS

- Brückenangebote: